23. November 2019 Tagung/Konferenz Die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden

Abbau demokratischer Grundrechte am Beispiel von Bayern

Information

Veranstaltungsort

EineWeltHaus
Schwanthalerstraße 80
80336 München

Zeit

23.11.2019, 10:00 - 18:00 Uhr

Themenbereiche

Soziale Bewegungen / Organisierung

Zugeordnete Dateien

Im März 2017 hat der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Rundschreiben an die Landesinnenministerien und Sicherheitsbehörden die Ausweitung der Verbote von Symbolen kurdischer Organisationen angekündigt. Hierunter fallen seither auch Kennzeichen der syrisch-kurdischen Partei PYD sowie der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ, die seither allesamt der PKK zugeordnet wurden und unter das im November 1993 erlassene Betätigungsverbot der PKK fallen. Das Bundesinnenministerium rechtfertigte die Erweiterung der Kennzeichenverbote damit, dass sich die PKK ihrer bedienen würde, da die „eigenen“ Symbole nicht erlaubt sind. Im Januar 2018 wurde das Zeigen jeglicher Bildnisse von Abdullah Öcalan auf Versammlungen hinzugefügt, es sei denn, das Zeigen beschränke sich thematisch auf seine Haftbedingungen oder den Gesundheitszustand.

Auf Nachfrage der Linksfraktion im Bundestag relativierte das Ministerium seine Einschätzung vom März 2017 dahingehend, dass das Zeigen der Symbole von PYD, YPG/YPJ u.a. erlaubt sei, sofern bei Veranstaltungen oder Demonstrationen kein PKK-Bezug feststellbar sei. Schließlich sind diese Organisationen selbst in Deutschland nicht verboten. Das hindert allerdings Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften nicht, solche Bezüge zu konstruieren, was zur Folge hat, dass Veranstaltungen verboten oder behindert werden bzw. massenhaft Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet und Menschen zu Geldstrafen verurteilt werden. Selbst das Posten in Facebook oder Teilen von Beiträgen mit den inkriminierten Symbolen im Internet werden geahndet.
Da die Kriminalisierung und strafrechtliche Verfolgung von Kurd*innen seit den Rundschreiben des Bundesinnenministeriums insbesondere in Bayern explosionsartig gestiegen ist und längst auch Menschen trifft, die sich mit den Anliegen der Kurd*innen solidarisieren, werden das Kurdische Gesellschaftszentrum München und der Rechtshilfefonds AZADÎ zu dieser Thematik eine Tagung durchführen und den Fokus auf die Kriminalisierung in Bayern legen.

Eröffnung (10.00 – 10.15 Uhr)

Sitzung 1: Politisch-rechtliche Einordnung und Hintergründe der Kriminalisierung (10.20 – 13.00 Uhr)

1.1 Kurzer historischer Abriss der Repression gegen Kurd*innen in der BRD
Rechtsanwalt Carl W. Heydenreich, Bonn
Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung hat die Justiz in der BRD mitgeprägt. Vom „Düsseldorfer Prozess“ und dem „Kurden-Käfig“ 1988 über das PKKBetätigungsverbot 1993 bis hin zu den „Terrorismus-Paragraphen“ §§ 129a und 129b des Strafgesetzbuchs.

1.2 Aktuelle Verfolgung der kurdischen Bewegung in Bayern
Rechtsanwalt Mathes Breuer, München
Bayern hat sich in der Vergangenheit besonders mit der Verfolgung linker Bewegungen hervorgetan. Insbesondere seit 2017 haben die Strafverfolgungsbehörden zahlreiche Verfahren wegen des Zeigens vermeintlich verbotener Symbole eingeleitet.

1.3 Deutsch-türkische Beziehungen und ihre Auswirkungen auf kurdische Exil- und Solidaritätsstrukturen
AZADÎ-Vorstandsmitglied Dr. Elmar Millich, Berlin
Welche gemeinsamen politischen Interessen Deutschlands und der Türkei drücken sich in der juristischen Verfolgung der kurdischen Bewegung in Deutschland aus?

Diskussion (11.50 – 13.00 Uhr)

Mittagspause (13.00 – 14.00 Uhr)

Sitzung 2: „Repression trifft Einzelne, gemeint sind wir Alle!“ (14.00 – 15.15 Uhr)
Die Repression zielt zwar auf Bewegungen und Organisationen ab, trifft aber immer Einzelne. Was macht das mit einem? Wie kann sich dagegen gewehrt werden?
Im persönlichen Gespräch mit von Repression Betroffenen - wie Claus Schreer
(langjähriger Friedensaktivist) und Uli Bez (Filmemacherin) - sollen die Erfahrungen und Folgen geteilt werden.

Sitzung 3: Antirepressionsarbeit und Solidarität sind unsere Antworten (15.30 – 17.00 Uhr)

3.1 Konkrete Antirepressionsarbeit und Ansätze internationalistischer
Solidarität in Bayern
Monika Morres, AZADÎ e.V., Köln
ROTE HILFE e.V., Ortsgruppe München

3.2. Autoritäre Entwicklungen im Zusammenhang mit dem
Polizeiaufgabengesetz (PAG) und anderen Gesetzesverschärfungen
Johannes König, Bündnis „noPAG – NEIN! Zum Polizeiaufgabengesetz Bayern“

Diskussion und Abschluss (17.00 – 18.00 Uhr)

Eine Veranstaltung des Kurdischen Gesellschaftszentrums München e.V in Kooperation mit dem Kurt-Eisner-Verein.

Standort

Kontakt

Dr. Julia Killet

Regionalbüroleiterin Bayern, Rosa-Luxemburg-Stiftung Bayern / Kurt-Eisner-Verein

Telefon: +49 89 51996353