Kommentar | Sozialökologischer Umbau - Klimagerechtigkeit EU-Klimaziele für 2040: Kompromiss mit Schlupflöchern

Nach dem Komplettausfall der USA im globalen Klimaschutz lastet auf der EU noch mehr Verantwortung

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Uwe Witt,

Infografik von climateactiontracker.org zeigt die mittleren Temperaturschätzungen der globalen Erwärmung im Jahr 2100.
Die Temperaturen in der Grafik sind «mittlere» Schätzungen der Erwärmung im Jahr 2100. Das bedeutet, dass eine Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent besteht, dass die berechnete Temperatur überschritten wird, wenn der angegebene Emissionspfad eingehalten wird.  Grafik: Climate Action Tracker (CAT)

Untote verschwinden gewöhnlich bei Sonnenlicht ins finstere Grab. Der EU-Umweltrat hat gestern aber einige am frühen Morgen erweckt. Internationale Emissionsgutschriften zu nutzen, um gesetzliche Klimaziele zu erfüllen, war in der Europäischen Union die letzten Jahre aus gutem Grund verboten. Bis 2020 überschwemmten Milliarden fragwürdiger Auslands-Zertifikate die EU. Hinter den meisten stand kein zusätzlicher Klimaschutz. Die auch deshalb niedrigen Preise dieser «CDM-Gutschriften» aus dem Globalen Süden ließen den EU-Emissionshandelsmarkt kollabieren.

Uwe Witt hat Volkswirtschaft studiert und arbeitet bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung als Referent für Klimaschutz und Strukturwandel. 

Nun haben sich die EU-Umweltminister mit nachdrücklicher Unterstützung Deutschlands darauf geeinigt, erneut solche Gutschriften nutzbar zu machen. Bis zu fünf Prozent des Treibhausgas-Minderungsziels für das Jahr 2040 von 90 Prozent Minderung gegenüber 1990 sollen die Mitgliedstaaten darüber abrechnen können. Im Umkehrschluss bedeutet dies bis zu fünf Prozent heimische Mehremissionen. Aus 90 Prozent Minderung könnten also 85 Prozent werden. Und zwar nicht nur im Jahr 2040 selbst: Die Gutschriften sollen ab 2036 nutzbar sein, und sicher wird 2040 damit nicht abrupt aufgehört. Erst das Jahr 2050 markiert laut EU-Klimaschutzgesetz Klimaneutralität, die allein auf EU-inländischen Maßnahmen beruhen darf. Zu rechnen ist also – bei halbwegs gleichmäßigen Verlauf über die Jahre – mit ab 2036 ansteigender Zertifikate-Nutzung bis zur Höchstgrenze von fünf Prozent im Jahr 2040 und anschließenden Abfall der Nutzung bis zum Zieljahr 2050 (siehe Grafik). Die Folge: Zusammengerechnet könnte Europa mit dem Berg bis 2050 im Extremfall über 1,7 Milliarden Tonnen mehr Klimagase in die Atmosphäre blasen als ohne diesen Mechanismus.

Grafik mit Säulendiagramm zeigt mögliche EU-Mehremissionen bis 2050 bei linearem Verlauf
Mögliche EU-Mehremissionen bei linearem Verlauf Grafik: Uwe Witt

Diese europäischen Mehremissionen bedeuten nicht automatisch auch global einen zusätzlichen Treibhausgasausstoß. Aber ob sie durch die internationalen Zertifikate nach Artikel 6 des Paris-Agreements tatsächlich ausgeglichen werden (so ja die Grundidee der Befürworter, in Deutschland insbesondere der Union), hängt nun von der ökologischen Integrität der künftigen Klimaschutz-Auslandsprojekte ab. Man muss nicht übermäßig misstrauisch sein, um anzunehmen, dass hier wieder allseits getrickst werden wird, was das Zeug hält.

Sicher, der Betrug wäre von Konzernen und Projektentwicklern nicht mehr so einfach zu bewerkstelligen, wie zu Zeiten von CDM (Details dazu hier). Die Gastländer für solche gemeinsam mit Industrieländern aufgesetzten Projekte geben nach UN-Regeln mit den Zertifikaten schließlich einen Teil ihrer nationalen Minderungsleistung an die Industrieländer ab. Viele werden der Übertragung nur zustimmen, wenn das die Erfüllung ihrer eigenen Klimaziele nicht gefährdet, die sie im Paris-Prozess im Unterschied zum damaligen Kyoto-Regime mittlerweile haben. Es wird aber Staaten geben, die sich darum wenig scheren. Und ja, die Zertifikate sollen (jedenfalls nach dem Vorspann des Ratsvorschlags) nicht im EU-Emissionshandel für die Energiewirtschaft und Industrie einsetzbar sein. Aber zum einen steht das eben nicht im vorgeschlagenen Gesetzestext selbst, zum anderen wäre es auch nicht besser, wenn der Verkehrs- und Gebäudebereich heiße Luft importierte.

Der Ratsbeschluss zur Änderung des EU-Klimaschutzgesetzes enthält im Übrigen noch andere Grausamkeiten. So soll eine Reihe von umstrittenen und in der Wirkung sehr unsicheren, teils missbrauchsanfälligen Maßnahmen und Instrumenten gestärkt werden. So (im Amtsdeutsch), die Rolle der «dauerhaften Beseitigung von Treibhausgasen», womit CCS, also die Abscheidung und unterirdische Verklappung von Treibhausgasen gemeint sein dürfte, sowie von Kohlestoffentfernung aus der Atmosphäre oder auch die «Flexibilität bei der Abrechnung von Minderungsleistungen innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten».

Deutschland dürfte vor allem für jenen Part gesorgt haben, der das von CDU/CSU erwünschte Ende vom Verbrenner-Aus ab 2035 stützen soll: Die «Rolle von kohlenstofffreien, kohlenstoffarmen und erneuerbaren Kraftstoffen bei der Dekarbonisierung des Verkehrs, einschließlich des Straßenverkehrs nach 2030» solle Berücksichtigung finden. Gleichzeitig soll mit dem Vorschlag die Einführung des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr auf EU-Ebene um ein Jahr auf 2028 verschoben werden. Ein Witz angesichts dessen, dass Ordnungsrecht und Förderpolitik als bessere Alternative in diesen beiden Sektoren schon längere Zeit nicht gestärkt, sondern eher geschwächt wird – auch mit diesem Ratsbeschluss. 

Wachsweiche Emissionsobergrenzen 

Im Text steht überdies eine mögliche Anpassung des Zwischenziels für 2040, sollten (ebenfalls anrechenbare) erhoffte CO2-Bindungen durch anders bewirtschaftete Wälder, Wiesen und Böden doch nicht die gedachten Ergebnisse bringen. Ein Geschenk an die Landwirtschaftslobby. Die Industrie wurde ebenfalls bedacht: Die EU-Kommission solle rechtzeitig einen langsameren Ausstiegspfad für die (ökologisch kontraproduktive) kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an die Industrie ab 2028 in Betracht ziehen, empfiehlt der Rat. 

Aufweichung zudem auf ganz lange Sicht: Die EU-Emissionshandels-Richtlinie solle so überarbeitet werden, dass sie auch «nach 2039 eine begrenzte Emissionsmenge zulässt». Eigentlich würde es ab diesem Zeitpunkt keine frischen Emissionsberechtigungen mehr geben. Mit diesem Schwenk würde ausgerechnet jener Deckel angehoben, den Markt-Apologeten stets für den entscheidenden Vorteil des Emissionshandels hervorheben: Die Kappung der Emissionsmenge, und damit die garantierte Einhaltung des jeweiligen Klimaziels.

Das Ganze ist noch kein beschlossenes Gesetz, es müssen noch Verhandlungen mit der EU-Kommission (die beim Klimaziel zuvor übrigens nur eine Anrechnung von drei Prozent der Zertifikate vorgeschlagen hatte) sowie mit dem EU-Parlament geführt werden. Für die gerade beginnenden UN-Klimaverhandlungen in Belém ist es aber ein denkbar schlechtes Zeichen. Denn nach dem Komplettausfall der USA wäre es an der EU, den globalen Klimaschutz stark zu machen, also andere Staaten zu ermutigen statt zu sedieren. Schließlich entsprechen die aktuell international eingeführten und geplanten politischen Maßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung noch lange nicht den (selbst unzulänglichen) zugesagten Emissionsminderungszielen der Regierungen. Sie würden bis Ende des Jahrhunderts zu einem Anstieg um ca. 2,2 bis 3,4 °C gegenüber der vorindustriellen Temperatur führen. Darauf hat gestern das Deutsche Klima-Konsortium noch einmal hingewiesen.

Was es nun braucht, ist stärkerer Druck aus Opposition und Zivilgesellschaft, um dem klimapolitischen Rollback entgegenzuwirken, in welches sich EU und Bundesregierung begeben wollen. Die Untoten dürfen nicht das Ruder übernehmen, ihre Zeit ist abgelaufen.