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Bayerns Einfluss auf die Entstehung des Grundgesetzes und seine ewige Extrawurst

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Im bayrischen Landtag wird in den frühen Morgenstunden des 20. Mai 1949 nach einer 14-stündigen Debatte über das Grundgesetz abgestimmt. Mit 101 zu 64 Stimmen entschied der Landtag gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, annehmen musste er sie schlussendlich aber dennoch. Bildarchiv Bayerischer Landtag

Bayern sei nun «wieder ein Staat», meinte der aus schweizerischem Exil nach Bayern zurückgekehrte SPD-Politiker Wilhelm Hoegner schon kurz nach Kriegsende, als der Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte in Europa, Dwight D. Eisenhower, in der Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945 die Verwaltungsgebiete der US-Zone – Hessen, Nordwürttemberg und Bayern – als Staaten bezeichnete und verkündete: «…jeder Staat wird eine Staatsregierung haben». Noch im November 1945 präzisierte der unterdessen zum zweiten bayerischen Nachkriegsministerpräsidenten ernannte Hoegner: «Ein deutsches Reich besteht heute kaum mehr, wohl aber wieder ein bayerischer Staat, den wir aufbauen müssen, bevor wir wieder an ein Reich denken können.» Inwieweit die Menschen in Bayern oder die in den vier Besatzungszonen lebenden Einwohner*innen des zerstörten Dritten (Deutschen) Reiches überhaupt «wieder an ein Reich» denken wollten, lässt sich nicht wirklich ermitteln. Peter Kock und Manfred Treml konstatieren in «Die Geschichte des modernen Bayern» ein verbreitetes Desinteresse der Bevölkerung an Politik, schon weil existenzielle Alltagsnöte die etwa 9 Millionen Bayer*innen mit Beschlag belegten: «Die Sicherung der Ernährung sollte bis zur Währungsreform 1948 die Hauptsorge bleiben».

Fritz Burschel leitet das Regionalbüro Bayern der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Und tatsächlich war die Mangelernährung bemerkenswert: in der US-Zone war die Tagesration 1945 mit 1.550 Kalorien noch vergleichsweise «opulent», wie Kock und Treml schreiben. Sie fiel 1946 noch einmal auf 1.330 Kalorien. In der französischen Zone waren es zur selben Zeit nur 900, in der SBZ 1.083. Niederlage, Zerstörung und Mangel prägten das Denken der Menschen, die Ankunft von schätzungsweise zwölf Millionen Deutschen, die aus dem Osten des Reiches geflohen oder vertrieben worden waren, schuf eine explosive Alltagsstimmung in allen vier Besatzungszonen und setzte die Neuankömmlinge für viele Jahre Ausgrenzung und Diskriminierung aus, wurden sie doch als unnütze Esser und Konkurrenten um Wohnraum und Nahrung betrachtet. 1945 waren es 1,56 Millionen Menschen, die vor der Front fliehend in Bayern eingetroffen waren. 1946 stellten sie gar 23 Prozent der in Bayern aufhältigen Personen. Mangels intakter Städte spielte sich diese Ankunft vor allen in den ländlichen Gebieten ab, wo Zwangseinquartierungen und die Versorgung der Ankommenden die Stimmung noch anheizten. Die ungeheuren Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Hitlerstaates, seiner Wehrmacht und der bis dahin unvorstellbaren Mordorganisationen und -einrichtungen, die noch sehr langsam und dann oft noch unvermittelt und in ihrer Dimension vage ans Tageslicht kamen, spielten allenfalls hinter vorgehaltener Hand und durch Berichte von Kriegsrückkehrern einerseits und andererseits Überlebenden eine Rolle, die als Displaced Persons (DPs) überall im Freistaat lebten. Noch 1948 umfasste diese Gruppe etwa 240.000 Menschen, darunter 50-70.000 überlebende Jüdinnen und Juden.   

Man muss sich diese Situation klarmachen, wenn man verstehen will, wie zunächst der bayerische Staat neu entstand und er dann Teil des Verfassungsprozesses und – nach Verabschiedung des Grundgesetzes – des neuen Weststaats wurde. Nach der totalen Niederlage Nazi-Deutschlands stand das ganze ehemalige Reich unter alliierter Kontrolle. Einzig Bayern war als gewachsener Staat – bis auf Lindau am Bodensee – zur Gänze Teil der US-Zone. Und natürlich war es den meisten Menschen am Ende des Krieges durch die brutalen Todesmärsche, auf die KZ-Häftlinge auch in Bayern überall getrieben wurden, klargeworden, welche Art Staat hier zusammenbrach. Von den omnipräsenten Zwangsarbeiter*innen ganz zu schweigen.   

Nachkriegsbayern: Regierung und Parteien 

Schon 20 Tage nach der bedingungslosen Kapitulation ernannte die Militärregierung den einstigen Vorsitzenden der katholisch-konservativen Bayerischen Volkspartei (BVP), Fritz Schäffer, zum Ministerpräsidenten. In der Mainstream-Historiographie wird nach wie vor die unter alliierter Aufsicht noch etwas konsequentere «Entnazifizierung» als Grund angegeben, warum die Verwaltungen nicht recht in Schwung kommen wollten: ein Großteil der künftigen Verwaltungsbeamt*innen und z.B. Lehrer*innen war einfach mehr als nur «nominelle Nazis» und zunächst vom Staatsdienst ausgeschlossen. Das Thema Entnazifizierung soll dann auch zur Entlassung Schäffers geführt haben, in US-Zeitungen wurde über «reaktionäre Zustände in Bayern» geklagt. Am 28. September wurde Schäffer zeitgleich mit seinem Nachfolger Wilhelm Hoegner von der Militärregierung einbestellt: der eine bekam seine Entlassungs-, der andere seine Ernennungsurkunde. Hoegner versuchte, das Thema in seinem Kabinett mit einem «Staatsminister für politische Befreiung» zu verankern, womit er zunächst sogar einen Kommunisten, Heinrich Schmitt, betraute.

Hoegner war im Exil in Richtung eines streng dezentralen Föderalismus und von Ansätzen von Planwirtschaft überzeugt worden und stand mit diesen bayerischen Eigenstaatlichkeitsansprüchen in Opposition zur durchaus eher zentralistischen Linie seiner Partei, der SPD, und ihres Frontmannes Kurt Schumacher. Es waren dann Kommunist*innen, die sich als erste – zunächst auf kommunaler Ebene - in München unter Bruno Goldhammer konstituierten. Es folgten SPD, CSU, FDP und die Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung (WAV), deren erster Vorsitzender Alfred Loritz als «hemmungsloser Demagoge» (Kock/Treml) auch der «weiße Hitler» genannt wurde und so das baldige Zerbröseln dieser Partei herbeiführte. Die «Bayerische Heimat- und Königspartei» (BHKP) wurde von der Militärregierung beargwöhnt und kurz vor der der ersten Kommunalwahl im Mai 1946 als «antidemokratisch» verboten. Neben der konservativen CSU entstand als anfangs und bis in die 1950er Jahre hinein mit stärkster Konkurrent die «Bayernpartei». Die CSU startete jedoch auch mit erheblichen innerparteilichen Grabenkämpfen, die als innerparteiliche Tradition womöglich bis heute fortwirken. Als letzte Partei taucht dann eben die Bayernpartei erst im Oktober 1946 auf, geführt vom Kriminalbeamten Max Lallinger, und setzte Heimatgefühl gegen «Überfremdung» (damals waren noch die «heimatvertriebenen» Landsleute, aber auch DPs gemeint) auf die Agenda und dezidiert separatistischen Partikularismus, weshalb sie ihre gesamtbayerische Lizenz tatsächlich auch erst im März 1948 erhielt.

Dennoch, im Juni 1946 errang die CSU mit 58 Prozent der Stimmen fast eine Zweidrittelmehrheit in der Verfassungsgebenden Landesversammlung, die SPD mit 28,8 Prozent knapp die Hälfte davon, KPD und WAV je rund 5 Prozent und die FDP 2,5. Hier kommt nun trotz der satten CSU-Mehrheit Wilhelm Hoegners Verfassungsentwurf im «einvernehmlich» besetzten «Vorbereitenden Verfassungsausschuss», dem auch KPD-Mann Schmitt angehörte, zum Tragen, den er im Exil mit dem eher konservativen «Kronjuristen» der Weimarer BVP, dem Staatsrechtler Hans Nawiasky, erarbeitet hatte. Darin spielt Bayern als Freistaat seine Rolle im «Deutschen Bund», der Entwurf enthielt auch planwirtschaftliche und – nach Schweizer Vorbild – plebiszitäre Elemente: «Obwohl die von Hoegner angepeilte ‚Planwirtschaft‘ stark entschärft worden war, entdeckte die Militärregierung eine ganze Menge ‚sozialistische Philosophie‘», fassen Kock und Treml zusammen. Am 1. Dezember nahmen die Bayer*innen die Verfassung dann mit überwältigenden 71 Prozent an.

Die ersten Landtagswahlen in Bayern fanden mit der Abstimmung über die neue Verfassung statt und beendeten mit einer absoluten Mehrheit von 52,3 Prozent für die CSU die kurze erste Amtszeit Hoegners. Die Kommunist*innen scheiterten mit beachtlichen 6,1 Prozent der Stimmen an der damaligen 10-Prozent-Klausel am Einzug in den ersten Landtag. Eine große Koalition von CSU und SPD war angesichts der nach wie vor herrschenden Notlage das Mittel der Wahl. Zum Ministerpräsidenten gewählt wurde dann unter den schwierigen Bedingungen innerparteilichen Flügelstreits Hans Ehard. Er war Jurist, war in der Weimarer Zeit als Staatsanwalt gegen Hitler (Hitler-Prozess 1924) in Erscheinung getreten und galt als Separationsbestrebungen gänzlich abhold. Er verkündete eine rechtsstaatliche Agenda und dass er Bayern eine Stellung im entstehenden deutschen Staat verschaffen werde, «die ihm nach seiner Größe und seiner Geschichte zukommt». Peter Kock und Manfred Treml nennen den Franken deshalb und auch mit Blick auf die Entstehung des Grundgesetzes einen «Glücksfall». In seiner ersten Koalitionsregierung, die ihn als offenen Pragmatiker ausweist, wird Wilhelm Hoegner das Amt des Justizministers innehaben.

Bayern in Bonn

Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure der drei Westzonen den Ministerpräsidenten der 11 Länder (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern, Baden, Rheinland-Pfalz, Bayern – Berlin hatte Beobachter-Status) dieser Zonen die sog. Frankfurter Dokumente, die die deutschlandpolitischen Entscheidungen der Londoner Sechsmächtekonferenz (Großbritannien, Frankreich, USA, Niederlande, Belgien und Luxemburg) enthielten und die versammelten Regierungschefs ermächtigten eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen. Sie sollten einen föderalen Staat schaffen, der die Rechte der Mitgliedsländer und «individuellen Rechte und Freiheiten» garantieren sollte. Dem setzten die Ministerpräsidenten nach Beratungen die Koblenzer Beschlüsse vom 10. Juli in der Annahme entgegen, die Direktiven der Siegermächte stünden zur Disposition. So wollten die Ministerpräsidenten auf keinen Fall einen Verfassungsstaat unter Nichtbeteiligung der ostdeutschen Länder in der SBZ aus der Taufe heben und so die – mit dem beginnenden Kalten Krieg bereits faktisch eingetretene – Teilung zementieren.

Dem Parlamentarischen Rat in Bonn war der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948 unter Vorsitz des Staatsministers Anton Pfeiffer vorgeschaltet. Dass er in Bayern stattfand und bayerische Vorentwürfe eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Erarbeitung des Abschlussberichts spielten, liegt der starken bayerischen Einflussnahme auf den folgenden Parlamentarischen Rat zugrunde. Auf Herrenchiemsee kamen zunächst Sachverständige und Entsandte der Ministerpräsidenten von «Trizonesien» zusammen und erarbeiteten einen verfassungsrechtlichen Rahmen für die künftige deutsche Verfassung, die am Ende dann ja doch «nur» Grundgesetz hieß. Zwar wurde der Entwurf von Herrenchiemsee und seine Erläuterungen nur als ein Vorschlag unter vielen betrachtet, hatte dann «doch (…) mehr als nur eine Vorbildfunktion für den Parlamentarischen Rat» und war neben der Weimarer Verfassung von 1919 die «meistgenutzte Unterlage» dort. Die Wahl des Ortes der Beratungen des Parlamentarischen Rates fiel auf Bonn. Die Tatsache, dass unter den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates nur 4 Frauen – Elisabeth Selbert und Friederike «Frieda» Nadig (beide SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) – waren, lässt tief in den zeithistorischen Kontext blicken. (West-)Berlin war mit 5 Beobachtern ohne Stimmrecht im Rat vertreten.

Ehards Mission

In seinem Aufsatz «Bayern und der Bund. Bayerische ‚Opposition‘ während der Grundgesetzberatungen im Parlamentarischen Rat (1948/49)» geht Dieter Düding der Frage nach, wie es zu dieser Sonderrolle Bayerns kam und welche außergewöhnliche Figur insbesondere der damalige bayerische Ministerpräsident Hans Ehard dabei war. Düding stellt fest, dass nicht im Entferntesten «irgendeine andere Landesregierung durch eine so treu ergebene und umsichtig agierende Schar von Interessenvertretern» präsent war – eine wahrhaft «geschlossene Phalanx», wenn es zur kardinalen Frage der Befugnisse des Bundes und der Vertretung der Länder im Zwei-Kammer-System des künftigen politischen Systems der Bundesrepublik kommt.

Gegenüber standen sich die von der SPD favorisierte Senatsidee, einer Länderkammer entlang der Sitzverteilung in den Landtagen, mit allenfalls suspensivem, also aufschiebendem Veto, welches durch ein qualitatives Votum der Volksvertretung, des Bundestages, leicht gekippt werden könnte. Diesem Modell, und das macht die bayerische Lobbyarbeit in Bonn so verblüffend, neigte auch eine Mehrheit der Schwesterpartei CDU zu, insbesondere der Präsident des Parlamentarischen Rates und CDU-Vorsitzende in der britischen Zone, Konrad Adenauer. Andererseits vertraten Ehards CSU-Mannen ein Bundesratsmodell, das die Regierungen und ihre Verwaltungen in dieser zweiten Kammer vertreten und mit weitgehenden Kompetenzen bei der Bundesgesetzgebung versehen sah. Im Vordergrund standen grundsätzliche Fragen der künftigen Finanz- und Steuerverteilung. Der Aufruhr war groß, die SPD warf den verbissen kämpfenden Bayern «unangebrachte landsmannschaftliche Brauchtumspflege» vor, Adenauer mahnte sie, ihre «bajuwarischen Gefühle» zu mäßigen. Ehard, der ohnehin wie kein anderer Ministerpräsident immer wieder selbst nach Bonn reiste und der seine Bundesratsidee hoffnungslos in der Minderheit sah, verstärkte auch den eigenen Einsatz in dem Poker und traf sich außerhalb der Beratungen mit einzelnen Ratsmitgliedern. Zwar ist der Bundesrat nicht voll gleichberechtigte zweite Kammer geworden, wie wir wissen, aber die Bayern konnten doch eine ganze Reihe ihrer Vorstellungen zum Bundesrat gegen eine interfraktionelle Mehrheit durchsetzen. Und es am Schluss sogar noch so weit treiben, dass sie den erkämpften Kompromissen gar nicht mehr zustimmen mussten, womit sechs der acht CSU-Delegierten den Reigen der Ablehnungen einleiteten, der den Prozess der Ratifizierung des Grundgesetzes in den Länderparlamenten der drei Westzonen begleitete.

Nach 15-stündiger Debatte, in der es unter anderem um eine mangelnde christliche Verankerung und immer noch um den Ausverkauf partikularer Rechte Bayerns ging, lehnte der Bayerische Landtag am 20. Mai 1949 das Grundgesetz mit 101 zu 63 Stimmen ab. Allerdings wurde in einem weiteren Wahlgang die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes auch für Bayern mit überwältigender Mehrheit für den Fall festgestellt, dass zwei Drittel der anderen künftigen Mitgliedsländer für das GG stimmten, was als vollkommen sicher galt. Insofern war diese Ablehnung als rein symbolisch zu verstehen. Trotzdem hat es natürlich bis heute ein G‘schmäckle, wenn bayerische Politiker*innen sich vollmundig auf das Grundgesetz berufen, dem die CSU die Zustimmung verweigerte. In Bonn und im Parlamentarischen Rat wurde jedoch die nicht immer leicht zu verkraftende Tradition bayerischer Interventionen auf Bundesebene und eines arroganten Auftretens im Sinne großspuriger Partikularinteressen begründet, mit der Potentaten wie Franz-Josef Strauß den Bund stets vor sich hertrieben und in der oppositionellen Sozialdemokrat*innen, Grünen oder Linken bis heute wenig Spielräume gelassen werden. Dieser Kampf geht weiter in einer Zeit, in der statt fortschrittlicher Kräfte die reaktionären «Freien Wähler» und die proto-faschistische AfD die CSU das Fürchten lehren.

Literatur:

  • Treml, Manfred (Hg.), Geschichte des modernen Bayern, Königreich und Freistaat, Regensburg 2021, insbesondere, zusammen mit Peter Jakob Kock, Teil IV: Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg.
  • Feldkamp, Michael F.: Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Die Entstehung des Grundgesetzes, Göttingen 2019.
  • Feldkamp, Michael F. (Hrsg.): Die Entstehung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949. Eine Dokumentation, Stuttgart 1999.
  • Der Parlamentarische Rat: 1948-1949; Akten und Protokolle, hrsg. vom Dt. Bundestag u. vom Bundesarchiv, Bd. 2: Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, bearb. von Peter Bucher. — 1981
  • Steinbeis, Maximilian / Wilsdorff, Arne: Warum Bayern das Grundgesetz ablehnte, Deutschlandfunk, 20.5.1999: https://www.deutschlandfunk.de/warum-bayern-das-grundgesetz-ablehnte-100.html  
  • Düding, Dieter: Bayern und der Bund. Bayerische «Opposition» während der Grundgesetzberatungen im Parlamentarischen Rat (1948/49), in: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte, 29. Band, 1990, S. 355 – 370.